Samstag, 24. Januar 2009
 
ÖGB: 5 Forderungen und was daraus wurde PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Zeichensetzen   
Donnerstag, 1. Februar 2007

Der OeGB-Kongress ist vorbei. Es gibt nun ein neues Statut und eine neue Geschaeftsordnung des OeGB. Ein einstimmig verabschiedeter Reformantrag enthaelt sowohl sofort geltende Inhalte als auch eine Reihe von Massnahmen, die konkret erprobt werden sollen, bevor sie Bestandteil eines gewerkschaftlichen Regelwerks werden.
Die Initiative "Zeichensetzen" listet ohne weiteren Kommentar auf, ob und in welchen Ausmass deren 5 Forderungen erfuellt wurden.


1. Forderung: Der OeGB wird demokratischer und unabhaengiger
Der OeGB ist unabhaengig von den politischen Parteien.
Der/Die OeGB-PraesidentIn und die Gewerkschaftsvorsitzenden ziehen sich aus
dem Nationalrat und den Parteipraesidien zurueck. Solche Funktionen werden
von anderen GewerkschafterInnen wahrgenommen.
In wichtigen gewerkschaftspolitischen Fragen werden Urabstimmungen unter
BetriebsraetInnen oder Mitgliedern durchgefuehrt.

Ergebnisse Bundeskongress:

• "Um der von den Mitgliedern stark gewuenschten Ueberparteilichkeit des
OeGB nachzukommen, erachten wir es als wichtig, dass die Funktion des/der
‚Gewerkschaftsvorsitzenden’ frei von ‚parteipolitischen Zwaengen’ ist. Die
‚Interessenfunktion’ ist hoeher als die ‚Parteifunktion’ zu bewerten. Die
Handhabung und Umsetzung obliegt den Fraktionen des OeGB." (Beschluss im
Reformantrag).
Die FSG erfuellt unsere Forderung, die Unabhaengigen GewerkschafterInnen
ebenfalls, die FCG nicht (Koll. Neugebauer als GOeD-Vorsitzender bleibt im
Nationalrat).

• "In einer/mehreren Umsetzungsgruppe/n werden Modelle fuer (Ur-)
Abstimmungen zu wichtigen gewerkschaftspolitischen Fragen ... erarbeitet.
Die Umsetzungsgruppen erarbeiten Durchfuehrungsbestimmungen und testen
verschiedene Varianten oesterreichweit in Regionen und Gewerkschaften". Nach
2 Jahren Ergebnisbericht mit Umsetzungsschritten an den OeGB-Bundesvorstand.


2.Forderung: 50% der OeGB-Spitze sind Frauen

Ergebnisse Bundeskongress:

"Der Frauenanteil in den Organen des OeGB, wie auch der Anteil der Frauen
bei Delegierungen durch Gewerkschaften in Organe des OeGB muss verpflichtend
aliquot mindestens der weiblichen Mitgliederzahl entsprechen, wobei
mindestens eine Vertreterin vom jeweils zustaendigen Gremium der
Frauenabteilung zu nominieren ist."(Statut).

Im neuen Vorstand (ersetzt das Praesidium) sind nunmehr ein Drittel der
Mitglieder Frauen.


3.Forderung: Der OeGB oeffnet sich
Der OeGB gibt auch jenen eine Stimme, denen bisher zu wenig Platz
eingeraeumt wurde:
ArbeitnehmerInnen in Klein- und Mittelbetrieben, freie DienstnehmerInnen,
geringfuegig Beschaeftigte, Neue Selbstaendige, Arbeitslose, MigrantInnen,
Menschen mit besonderen Beduerfnissen.
In der Organisationsreform werden schlagkraeftige Organisationsstrukturen
und Mitbestimmungsmoeglichkeiten entwickelt.

Ergebnisse Bundeskongress:


• Neues Statut: "§ 6 Zielgruppen

(1) Die Betreuung von Zielgruppen, das sind Gruppen von Menschen, die
gleiche oder zumindest aehnliche bestimmte Merkmale und Eigenschaften,
Beduerfnisse, Interessen und Probleme haben, stellt eine Kernaufgabe des
OeGB dar.

(2) Alle Organisationsbereiche des OeGB haben die erforderlichen Grundlagen
fuer Zielgruppenarbeit zu gewaehrleisten und konkrete Zielgruppenprojekte zu
unterstuetzen.

(3) Die Festlegung, die Koordination und das Controlling von
Zielgruppenarbeit nimmt der Bundesvorstand des OeGB vor."

• Es wurden 3 Umsetzungs-Pilotprojekte beschlossen: Menschen in
Sozialberufen, Arbeitslose, die in AMS-Massnahmen eingebunden sind, atypisch
Beschaeftigte (Details im OeGB-Reformantrag)

• Ein/e Behinderten- SprecherIn des OeGB wurde verankert (Initiativantrag)

• "Benachteiligte Gruppen nachhaltig staerken" (Reformantrag).
Arbeitsgruppen fuer Massnahmen, u.a. Beruecksichtigung in gewerkschaftlichen
Gremien


4. Forderung: Kleinere Fraktionen und Fraktionslose bekommen Kontrollrechte
In allen Kontrolleinrichtungen aller Gewerkschaftsorganisationen stellen
Minderheitsfraktionen und/oder fraktionslose GewerkschafterInnen die
Vorsitzenden und die Mehrheit. Bei jeder Neuwahl wird zumindest 1/3 der
Kontrollmitglieder ausgetauscht.

Ergebnisse Bundeskongress:

Statut: §13 (5) "Der/Die gewaehlte Vorsitzende darf nicht der staerksten auf
Bundesebene anerkannten Fraktion angehoeren. Das ist die Fraktion, der die
meisten fraktionell zugeordneten BetriebsraetInnen (PersonalvertreterInnen)
angehoeren."


5. Forderung: Das Einkommen der GewerkschafterInnen wird mit Euro 4.500,--
begrenzt
SpitzengewerkschafterInnen veroeffentlichen saemtliche bezahlten Funktionen
in der "Solidaritaet".
Fuer hauptberufliche GewerkschafterInnen gilt eine Hoechstgrenze aller
Einkommen von Euro 4.500 netto pro Monat. Wird dieser Betrag durch
Zusatzeinkommen ueberschritten, wird der Gewerkschaftsgehalt entsprechend
gekuerzt.

Ergebnisse Bundeskongress:


Reformantrag:

• "Finanzielle Transparenz nach innen und aussen baut Glaubwuerdigkeit neu
auf. Daher werden ab sofort entsprechende Informationen (Einkommen und
Funktionen) ueber das Internet angeboten."

• "Ausgehend vom OeGB-Bundeskongress 2007 liegt das maximale monatliche
Einkommen bei netto Euro 5.800,- aus maximal zwei bezahlten Funktionen.
Details und die Errichtung eines Fonds, in dem die Gelder fuer gemassregelte
GewerkschafterInnen verwendet werden, sind raschest zu regeln."



Quelle: http://www.zeichensetzen.at/ergebnisse.html
< zurück   weiter >